Unsere AGB

Allge­meine
Geschäfts­bedingungen

1. Abschluß des Vertrages
Der Vertag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden. Dies gilt auch für die Leistungen, die unter Punkt 5 vereinbart wurden. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen (auch Seminare und Tagungen), soll im beiderseitigen Interesse die Teilnehmerliste mindestens 14 Tage vor Anreise dem Hotel zur Verfügung gestellt werden. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

2. Ausschluß Dritter
Ansprüche und Rechte aus den mit dem Hotel getroffenen Vereinbarung dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden.

3. Deposit
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden

4. An- und Abreise
Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Zimmerbezug nicht vor 15.00 Uhr möglich und hat die Zimmerrückgabe am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu erfolgen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, reservierte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

5. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart wurden, ergibt sich aus der Ausschreibung der jeweils gültigen Preisliste und aus den Angaben der Reservierungsbestätigung. Eine Rückvergütung, Verrechnung oder Gutschrift von bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistungen ist nicht möglich. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung vier Monate oder ändert sich der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so behält sich das Hotel das Recht vor, entsprechende Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

6. Rücktritt und Umbestellung durch den Gast/Besteller
Sämtliche Rücktritte und Umstellungen müssen in Schriftform vorliegen. Ein Rücktritt bis zum 15. Tag (bei Gruppenreservierungen (ab 5 Zimmern) bis zum 40. Tag, ab 45 Zimmer bis zum 90. Tag) vor Anreise ist möglich. Stornierungskosten entstehen dem Besteller nicht. Bei einem späteren Rücktritt oder nicht in Anspruchnahme ist der Gast/Besteller verpflichtet, 80% des Zimmer/Frühstückspreises, 60% bei Pensionsvereinbarungen und/oder Pauschalen bzw. Arrangements, dem Hotel als Schadenersatz zu zahlen. Dies gilt für die gesamte Dauer des gebuchten Vertrages. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

7. Rücktritt durch das Hotel
Das Hotel ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast/Besteller ein gleichwertiges Zimmer in einem anderen Hotel gleichwertiger Kategorie zur Verfügung zu stellen. Ferner übernimmt das Hotel evtl. anfallende Taxikosten vom gebuchten Hotel zum Ersatzhotel

8. Haftung
Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihren Gästen verursachte Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne das hier der Anspruch auf das vereinbarte Entgeld gemindert wird. Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder durch Streik an der Erfüllung seiner Leistung gehindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.

9. Weck-Aufträge/Post- und Warensendungen
Das Hotel wird bemüht sein, Weck-Aufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen

Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch auch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen

10. Fundsachen
Liegengelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 3 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

11. Fremdleistungen
Das Hotel vermittelt oder verrechnet Fremdleistungen. Eine Haftung des Hotels für die Leistung Dritter besteht jedoch nicht.

12. Gastrechnungen
Gastrechnungen sind sofort bar netto Kasse zu zahlen. Bei einem längeren Aufenthalt sind sämtliche Gastkonten wöchentlich zahlbar.

13. Rechnungsaufstellung
Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar. Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden mit einem monatlichen Verzugszins von 1% (je angefangenen Monat) belegt. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarte ein Provisionsausgleich von 10% erhoben. Gutscheine (Vouchers) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn eine entsprechende Vorauszahlung geleistet wurde. Eine Erstattung durch Gutscheine berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.

Gutscheine sind zwingend bei Anreise vorzulegen, ansonsten ist der volle Preis in Bar abzurechnen. Nachträglich werden Gutscheine generell nicht anerkannt.

14. Allgemeines
Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Der Gast/Besteller ist damit einverstanden, dass die im Meldeschein gemachten Angaben und statistische Werte seines Aufenthaltes, vom Hotel in einer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Der Gast/Besteller erkennt mit seiner Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels an. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit rechtlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Betriebsort vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Es gilt deutsches Recht.

Sonstiges
Sollte trotz des Nichtraucherverbotes in den Zimmern geraucht werden, ist das Hotel berechtigt Kosten für die Reinigung bzw. die Lüftung zu berechnen.

Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträge usw. ist weiterhin zu beachten:
a) Eine Änderung bzw. die endgültige Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
b) Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.
c) Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den Feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
d) Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung und des Inventars vom Hotel, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis.
e) Störung an der zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Minderung oder Einbehaltung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.